Therapieablauf
Dein Weg zu mir
Nach einem Erstkontakt per Telefon oder auch per E-Mail vereinbaren wir einen Sitzungstermin in meiner Praxis in Stuttgart oder auf Wunsch auch gerne als Online-Sitzung. Die erste Sitzung dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen, um festzustellen, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt. Darüber hinaus klären wir dein Anliegen und deine Ziele. Für den Fall, dass dein Thema außerhalb meiner Therapiemöglichkeiten liegt, verweise ich dich gerne an einen spezialisierten Kollegen oder Facharzt. Hier kannst du dich vorab über das Sitzungshonorar informieren.
In den weiteren Sitzungen, die je nach Thema und Bedarf in unterschiedlichen Rhythmen stattfinden können, treten wir gemeinsam die Reise in deine Seelenlandschaft an. Auf diesem Weg lernst Du dich besser zu verstehen und erkennst die Zusammenhänge deiner Themen. Gemeinsam entdecken wir die Vielfalt an Ressourcen, die Du in dir trägst und arbeiten alte Verletzungen auf. Oft reichen bereits wenige Stunden um positive Veränderungen in die Wege zu leiten und ein selbstbestimmteres Leben zu führen.
Wenn Du gerade auf einen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlten Therapieplatz wartest, kann eine Kurzzeitberatung hilfreich sein, um die Wartezeit zu überbrücken. Vielleicht hast Du auch Gesprächsbedarf über eine von der Krankenkasse übernommene Therapie hinaus. In diesen Fällen biete ich gerne unbürokratisch und kurzfristig an, dich in meiner Praxis für Coaching und Psychotherapie durch Krisenzeiten zu begleiten.
Wichtig zu wissen ist, dass ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie nicht mit Krankenkassen abrechnen kann. Dies ist nicht die Entscheidung der Heilpraktiker*innen für Psychotherapie, sondern der Regierung und der Vertreter der Sozialversicherungssysteme in Deutschland. Ob und in welcher Höhe deine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung die Kosten einer Psychotherapie bei mir übernimmt, erfragst du am Besten vorab bei deiner Kasse.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht (1. Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH); Artikel 3).